Steuervorteil für E-Firmenwagen
E-Auto-Abschreibungsrechner: 75 % im ersten Jahr.
Reine Elektro-Firmenwagen lassen sich seit Juli 2025 im Jahr der Anschaffung zu 75 Prozent abschreiben (§ 7 Abs. 2a EStG). Der Rechner zeigt Ihren Abschreibungsverlauf über sechs Jahre, den Vergleich zu linearer und degressiver AfA, die Privatnutzung und die Leasing-Alternative.
Ihre Angaben.
Kaufpreis ohne Umsatzsteuer, in Euro.
Listenpreis des Herstellers inkl. USt. bei Erstzulassung (unverbindliche Preisempfehlung, UVP), unabhängig vom Kaufpreis. Basis für die Privatnutzung.
Wirkt sich nur auf lineare und degressive AfA aus.
In Prozent, zur Schätzung der Ersparnis.
Rechtsgrundlage: § 7 Abs. 2a EStG, eingeführt durch das steuerliche Investitionssofortprogramm vom 14. Juli 2025; BMF-Klarstellung 2025 zur Anwendung auf Gebrauchtfahrzeuge. Stand: Juli 2026.
So funktioniert die Regel
Die 75-%-Turboabschreibung im Detail.
Die Turboabschreibung erlaubt es, im Jahr der Anschaffung bis zu 75 Prozent der Kosten eines reinen E-Firmenwagens abzusetzen, ohne zeitanteilige Kürzung. Eingeführt wurde sie mit dem steuerlichen Investitionssofortprogramm vom 14. Juli 2025 (§ 7 Abs. 2a EStG). Sie gilt für Anschaffungen bis zum 31. Dezember 2027.
Begünstigt sind ausschließlich reine Elektrofahrzeuge im Betriebsvermögen, also Pkw ebenso wie Nutzfahrzeuge, Lkw und Busse. Hybride fallen nicht darunter. Auch gebraucht gekaufte E-Autos sind begünstigt, das hat das Bundesfinanzministerium 2025 klargestellt. Kombinieren lässt sich die Turboabschreibung nicht mit der 40-prozentigen Sonderabschreibung nach § 7g Abs. 5 EStG, Sie entscheiden sich für eine Variante.
Die Staffelung
75, 10, 5, 5, 3, 2.
| Jahr | Abschreibung |
|---|---|
| Jahr 1 (Anschaffung) | 75 % |
| Jahr 2 | 10 % |
| Jahr 3 | 5 % |
| Jahr 4 | 5 % |
| Jahr 5 | 3 % |
| Jahr 6 | 2 % |
Über die gesamte Nutzungsdauer schreiben alle Methoden denselben Betrag ab. Die Turboabschreibung zieht den Aufwand nur ins erste Jahr vor.
Liquidität im Kaufjahr.
Bei 60.000 Euro netto und einem Kauf im August setzen Sie im ersten Jahr 45.000 Euro ab statt rund 4.167 Euro bei linearer AfA. Bei 30 Prozent Steuersatz bleiben so etwa 12.250 Euro mehr im Betrieb.
Günstige Privatnutzung.
Bis 100.000 Euro Bruttolistenpreis wird nur ein Viertel angesetzt, effektiv 0,25 Prozent pro Monat. Bei 71.400 Euro Listenpreis sind das rund 179 Euro geldwerter Vorteil im Monat statt 714 Euro.
Auch für Gebrauchte.
Auch gebraucht gekaufte reine E-Autos sind begünstigt, das hat das Bundesfinanzministerium 2025 klargestellt. Ein junger Gebrauchtwagen für 40.000 Euro netto bringt im ersten Jahr also 30.000 Euro Abschreibung.
Ein Beispiel
So sieht die Rechnung aus.
Nehmen wir einen E-Firmenwagen für 60.000 Euro netto, angeschafft im August. Mit der Turboabschreibung setzen Sie im ersten Jahr 45.000 Euro an. Bei einem Steuersatz von 30 Prozent senkt das Ihre Steuerlast im Kaufjahr um rund 13.500 Euro.
Mit linearer AfA wären es im selben Jahr nur etwa 4.167 Euro Abschreibung gewesen, weil linear zeitanteilig nach Monaten läuft. Der Unterschied im ersten Jahr, also der vorgezogene Vorteil, liegt bei rund 12.250 Euro weniger Steuer. In den Folgejahren dreht sich das um, denn was Sie vorne abschreiben, fehlt hinten. Die Summe bleibt über sechs Jahre gleich, der Zeitpunkt ist der Hebel.
Was zählt und was nicht
Anschaffungskosten und Vorsteuer.
Abgeschrieben wird auf die Anschaffungskosten netto, also den Kaufpreis ohne Umsatzsteuer, zuzüglich Nebenkosten wie Überführung oder Zulassung. Die enthaltene Umsatzsteuer ziehen vorsteuerabzugsberechtigte Betriebe separat als Vorsteuer, sie ist nicht Teil der Abschreibung. Rechnen Sie im Tool deshalb mit dem Nettopreis.
Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug dem Betriebsvermögen zugeordnet ist und betrieblich genutzt wird. Bei einer betrieblichen Nutzung von mehr als 50 Prozent gehört es zum notwendigen Betriebsvermögen, darunter ist eine Zuordnung nur eingeschränkt möglich.
Wichtig für später
Was beim Verkauf passiert.
Die schnelle Abschreibung senkt den Buchwert rasch. Schon nach dem ersten Jahr stehen bei 60.000 Euro netto nur noch 15.000 Euro in den Büchern. Verkaufen oder entnehmen Sie das Fahrzeug später, wird der Erlös dem dann niedrigen Buchwert gegenübergestellt. Die Differenz ist ein steuerpflichtiger Gewinn.
Praktisch heißt das: Der Steuervorteil aus dem Kaufjahr kann bei einem Verkauf teilweise zurückkommen. Für die meisten Betriebe bleibt der vorgezogene Liquiditäts- und Zinseffekt trotzdem attraktiv, gerade wenn das Fahrzeug lange im Betrieb bleibt oder erst nach Ablauf der Abschreibung verkauft wird. Rechnen Sie den konkreten Fall am besten mit Ihrer Steuerberatung durch.
Häufige Fragen
Die wichtigsten Fragen zur E-Auto-Abschreibung.
Wie viel kann ich im ersten Jahr abschreiben?
Bis zu 75 Prozent der Anschaffungskosten im Jahr der Anschaffung nach § 7 Abs. 2a EStG.
Für welchen Zeitraum gilt die Turboabschreibung?
Für Anschaffungen zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027.
Gilt die Regel auch für gebrauchte E-Autos?
Ja. Das Bundesfinanzministerium hat 2025 klargestellt, dass auch gebraucht gekaufte reine E-Autos begünstigt sind.
Gilt die Turboabschreibung auch für Hybride?
Nein, begünstigt sind nur rein batterieelektrische Fahrzeuge im Betriebsvermögen.
Kann ich zusätzlich die 7g-Sonderabschreibung nutzen?
Nein. Turboabschreibung und die 40-prozentige Sonderabschreibung nach § 7g Abs. 5 EStG schließen sich gegenseitig aus.
Wird die Abschreibung bei Kauf im Dezember gekürzt?
Nein. Im Anschaffungsjahr erfolgt keine zeitanteilige Kürzung, anders als bei linearer und degressiver AfA.
Rechne ich mit dem Netto- oder dem Bruttopreis?
Abgeschrieben wird auf die Anschaffungskosten netto, also ohne Umsatzsteuer. Vorsteuerabzugsberechtigte Betriebe ziehen die Umsatzsteuer separat als Vorsteuer.
Was passiert beim späteren Verkauf des Fahrzeugs?
Durch die schnelle Abschreibung sinkt der Buchwert rasch. Beim Verkauf oder bei der Entnahme ist die Differenz zwischen Erlös und Buchwert ein steuerpflichtiger Gewinn. Der Vorteil aus dem Kaufjahr kann dann teilweise zurückkommen.
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Unser Elektro-Bestand reicht vom kompakten Pkw bis zum Transporter, als Neu- und als Gebrauchtwagen. Alle rein elektrischen Modelle qualifizieren sich für die 75-Prozent-Abschreibung nach § 7 Abs. 2a EStG.
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