2025 Steuervorteile: So fährt Ihr E-Auto doppelt günstig
E-Mobilität zahlt sich 2025 mehr denn je aus: Mit den neuen Steuervorteilen sparen Unternehmen und Privatkunden nicht nur Betriebskosten, sondern senken zugleich ihre Steuerlast. Wer jetzt auf ein Elektrofahrzeug umsteigt, kombiniert leise, lokal emissionsfreie Mobilität mit messbaren finanziellen Vorteilen bei Abschreibung, Dienstwagenbesteuerung und KFZ-Steuer.
75 % Sonder-AfA im ersten Jahr
Für rein batterieelektrische Fahrzeuge, die zwischen dem 30. Juli 2025 und dem 1. Jan 2028 angeschafft werden, dürfen Unternehmen 75 % der Anschaffungskosten bereits im Erstjahr absetzen, sofern das Fahrzeug betrieblich genutzt wird. Die verbleibenden 25 % verteilen sich degressiv auf fünf weitere Jahre – so fließt der Großteil der Steuerersparnis sofort in Ihre Liquidität
0,25 % Dienstwagenversteuerung
Wird das E-Auto als Firmenwagen genutzt, versteuern Arbeitnehmer:innen nur 0,25 % des Bruttolistenpreises als geldwerten Vorteil – und das jetzt bis zu einem Listenpreis von 100.000 €. Liegt der Preis darüber, greift weiterhin die 0,5 %-Regel; Verbrenner werden mit 1 % belastet. Die Sonderkondition ist laut aktuellem Gesetz bis Ende 2030 befristet, sodass Sie über Jahre hinweg netto mehr vom Gehalt behalten.
KFZ-Steuerbefreiung
Elektroautos, die spätestens am 31. Dez 2025 erstmals zugelassen werden, bleiben bis zu zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit – längstens jedoch bis zum 31. Dez 2030. Verpassen Sie diese Frist, reduziert sich die Steuer zwar noch um 50 %, die volle Befreiung gibt es aber nur bei Zulassung bis Jahresende 2025. Damit sparen Sie dauerhaft Fixkosten und fahren bis 2030 komplett steuerfrei.
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