Die THG-Quote – jetzt Prämie für Ihr E-Fahrzeug sichern!

✔ Erhalten Sie garantierte 275,- € jährlich pro PKW*
✔ Für Elektrofahrzeuge mit Zulassungsbescheinigung I aller Marken
✔ Auch für Firmenwagen oder Leasingfahrzeugen
✔ Jetzt Antrag stellen - in weniger als 2 Minuten
Unsere aktuell garantierte THG-Quote pro Elektroauto: 275,- €
Sie besitzen ein oder mehrere Elektrofahrzeuge?
Dann können Sie damit ab sofort Geld verdienen! Registrieren Sie jetzt Ihr E-Auto und Sie erhalten 275,- € für den Verkauf Ihrer THG-Quote. Diese Prämie erhalten Sie nicht nur einmalig, sondern jedes Jahr aufs Neue.*
In nur 3 einfachen Schritten die Auszahlung Ihrer THG-Quote sichern:
① Anmelden
Wir benötigen Ihre persönlichen Daten wie Vorname, Nachname, eine Emailadresse und Ihre Bankverbindung zur Auszahlung der Prämie.
② Fahrzeugschein hochladen
Laden Sie ein Foto (.jpg) oder ein Scan (.pdf) Ihres Fahrzeugscheins über unser Registrierungsformular hoch. Achten Sie dabei bitte auf eine gute Lesbarkeit des Scheins. Es kann nur die Person oder Firma die THG-Quote beantragen, die auch im Fahrzeugschein als Halter angegeben ist.
③ Prämie erhalten
Nach der finalen Überprüfung auf Antragsberechtigung durch das Umweltbundesamt überweisen wir Ihre Prämie auf das angegebene Konto. (Auszahlung quartalsweise. Die Bearbeitung durch das Umweltbundesamt kann je nach Auslastung 8-12 Wochen dauern.)
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* Ganz ohne Abo und ohne Verpflichtungen. Über den Fortschritt Ihres Antrags beim Umweltbundesamt und den Auszahlungszeitpunkt können Sie sich jederzeit im Kundenkonto informieren. Die Auszahlung muss jährlich neu beantragt werden.
Häufige Fragen zur THG-Quote.
THG-Quote steht für Treibhausgasminderungs-Quote. Bisher war diese 2015 eingeführte Quote nur für Mineralölunternehmen relevant, denn diese sind verpflichtet, ihre klimaschädlichen Treibhausgasemissionen zu reduzieren, um einer Strafzahlung zu entgehen. Der THG-Quotenhandel wird daher manchmal auch als "Ablasshandel für die Mineralölwirtschaft" kritisiert.
Durch den 2022 neu eingeführten bzw. geänderten THG-Quotenhandel wird das Anwendungsfeld der THG-Quote erweitert, sodass nun auch alle Fahrer von rein elektrischen Automobilen profitieren können.
Dadurch können nun alle Halter eines Elektroautos, egal ob das Fahrzeug gekauft oder geleast wurde, die eingesparten CO2-Emissionen des Fahrzeugs an Unternehmen verkaufen, die fossile Kraftstoffe in Verkehr bringen. THG-Quoten, die von Elektrofahrzeug-Fahrern nicht angemeldet werden, verkauft die Bundesregierung und nimmt sie als Einnahme in den Bundeshaushalt auf.
Für das Jahr 2023 erhalten Sie bei uns dadurch zum Beispiel (zur Zeit) 275,- € pro PKW – Tendenz steigend. Die THG Quote können Sie dann jedes Jahr aufs Neue verkaufen, solange Sie das Elektrofahrzeug besitzen, bzw. als Halter im Fahrzeugschein eingetragen sind.
Alles was Sie dafür tun müssen, ist sich über unser Onlineformular zu registrieren. Den Rest erledigen wir für Sie.
Nein. Sie können die THG-Quote bei uns unabhängig der Fahrzeugmarke beantragen.
Ja. Da der Wert der THG-Quote schwankt – und voraussichtlich im nächsten Jahr sogar noch weiter steigt, empfehlen wir den Antrag jedes Jahr aufs Neue zu stellen. Darüber hinaus benötigt das Umweltbundesamt für jedes Kalenderjahr den Nachweis mittels Fahrzeugschein, dass Sie Quotenberechtigt sind.
Wir werden Sie, nach erstmaliger Registrierung, dazu jeweils rechtzeitig telefonisch oder per Email erinnern.
Ja. Sie können die THG-Quote für beliebig viele Elektroautos verkaufen.
Die THG-Quote kann ausschließlich für rein elektrische Fahrzeuge beantragt werden. Plugin-Hybride sind nicht Quotenberechtigt.
Ausschlaggebend für die Quotenberechtigung ist nur, dass der Antragsteller im Fahrzeugschein eingetragen ist.
Ja. Für die Quotenberechtigung müssen Sie das Fahrzeug nur mindestens einen Tag im Kalenderjahr besitzen.
Nein. Die Förderung der THG-Quote findet nur in Deutschland statt. Im Ausland angemeldete Fahrzeuge sind nicht quotenberechtigt.
1. Sie beantragen die THG-Quote über unser Onlineformular
2. Die Unterlagen werden beim Umweltbundesamt eingereicht. Das UBA bestätigt die eingesparten Emissionen und stellt die entsprechende THG-Quote aus.
3. Nach der Bestätigung durch das Umweltbundesamt wird die Quote zu dem aktuellen Marktpreis vermarktet.
4. Wir veranlassen quartalsweise die Auszahlung auf Ihr Konto.
Die THG-Quote für das laufende Jahr steht Ihnen komplett zu. Der neue Halter kann die Quote dann erst im darauffolgenden Jahr beantragen.
Nach der Bestätigung durch das Umweltbundesamt.
Wir bitten Sie uns bei Verkauf oder Leasingrückgabe eines registrierten Fahrzeuges kurz per Email Bescheid zu geben. Wir vermerken das dann entsprechend in unserem System. Eine bereits geltend gemachter Quotenanspruch bleibt für das jeweilige Kalenderjahr selbstverständlich bestehen.